pro nobis_2027_final - Flipbook - Page 70
Informationen Organisatorisches - AGBs
Allgemein
Alle Mitarbeitenden der St. Elisabeth-Stiftung, der Tochterunternehmen und der Beteiligungen (= Sozialstationen) haben die
Möglichkeit, an den Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
teilzunehmen, sofern sie unter die ausgeschriebene Zielgruppe
fallen.
Anmeldung
Die Teilnahme an einer Fortbildung setzt eine verbindliche Anmeldung bis zum Anmeldeschluss voraus. Der Anmeldeschluss ist
jeweils 6 Wochen vor Seminarbeginn.
Für die Anmeldung stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung:
• Selbstanmeldung über P&I Loga Seminar 3: Mitarbeitende
können sich ab sofort eigenständig direkt zu Seminaren
anmelden, Führungskräfte darüber hinaus auch ihre Mitarbeitenden. Der Vorteil: Freie Plätze sind unmittelbar ersichtlich
und die Anmeldung wird direkt bestätigt.
• Antrag auf Fortbildung: Alternativ nehmen wir Ihre Anmeldung
wie gewohnt in Form des „Antrags auf Fortbildung“ per E-Mail
an personalentwicklung@st-elisabeth-stiftung.de entgegen.
Den Antrag 昀椀nden Sie im QM-Portal des Intranets.
Sollte eine Fortbildung belegt sein, werden Sie benachrichtigt
und erhalten einen Platz auf der Warteliste. Sobald ein
Platz frei wird, werden Sie informiert. Fällt eine Veranstaltung
mangels ausreichenden Teilnehmenden aus, werden wir Sie
darüber in Kenntnis setzen.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldebestätigung von Seiten
der St. Elisabeth-Stiftung unter einem Widerrufsvorbehalt
steht, der es uns ermöglicht, aus wichtigem Grund (z.B.
Erkrankung der referierenden Person, zu geringe Anmeldezahl
etc.) das Seminar bzw. die Teilnahme am Seminar auch kurzfristig abzusagen.
Allgemeines
Bei ganztägigen Fortbildungen wird das Mittagessen vom
Dienstgeber bezahlt.
Individuelle Seminare
Neben unserem festen Programm bieten wir maßgeschneiderte
Seminare, Workshops und Qualifizierungen an – direkt vor Ort, mit
klarer Zielgruppe und passgenauen Inhalten. Wenn Sie einen solchen
Bedarf haben, richten Sie diesen bitte per E-Mail an die Personalentwicklung (personalentwicklung@st-elisabeth-stiftung.de).
Anträge hierauf können nur von Führungskräften gestellt werden.
Beschreiben Sie darin möglichst konkret das Thema bzw. den Bedarf, die Zielgruppe sowie Ihre Wünsche zu Zeit und Ort. Gemeinsam finden wir dann das passende Format für Ihr Team. Die Kosten
für individuelle Veranstaltungen trägt der Geschäftsbereich.
Dienstbefreiung, Arbeits- und Freizeit
Ob eine Fortbildung in der Arbeitszeit oder in der Freizeit besucht
wird, hängt von der Art der Veranstaltung ab. Wir unterscheiden
drei Fälle:
• Angebote in der Freizeit: Einige Angebote – insbesondere die
Gesundheits- und Bewegungskurse – 昀椀nden grundsätzlich in
der Freizeit statt.
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pro nobis
• P昀氀ichtfortbildungen: Gesetzlich oder vom Dienstgeber vorgeschriebene Fortbildungen gelten immer als Arbeitszeit; hier
werden Arbeits- und Fahrtzeit angerechnet.
• Freiwillige Fortbildungen: Bei den übrigen, freiwilligen Fortbildungen entscheidet Ihre Führungskraft im Einzelfall – je
nach Rolle bzw. ausgeübter Tätigkeit –, ob der Besuch in der
Arbeitszeit oder in der Freizeit erfolgt. Die Arbeitszeitgutschrift
entspricht hier maximal der eigenen Sollzeit. Bei freiwilligen
Fortbildungen erfolgt keine Anrechnung von Fahrtzeit und es
werden keine Fahrtkosten übernommen.
Bei Veranstaltungen, die auf die Dienstzeit angerechnet werden,
ist das Einverständnis Ihrer Führungskraft erforderlich. Bei dessen
Vorliegen werden die jährlichen 5 bzw. 5,5 Tage Dienstbefreiung
für Fortbildungen gemäß § 10 Abs. 6 der AVR angerechnet.
Dienstbefreiung für Fortbildungen kann erst nach erfolgter Probezeit beantragt werden (mit Ausnahme von P昀氀ichtfortbildungen).
Sobald ein Dienstverhältnis gekündigt ist, besteht kein Anspruch
auf Fortbildungen mehr – ggf. bereits beantragte und genehmigte
Fortbildungen werden damit unwirksam.
Stornierung
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, an der Fortbildung teilzunehmen, bitten wir um eine unverzügliche Abmeldung über P&I Loga
Seminar 3 oder eine Meldung per Mail an:
personalentwicklung@st-elisabeth-stiftung.de
Bei unentschuldigtem Fehlen am Fortbildungstag stellen wir dem
entsprechenden Geschäftsbereich eine Bearbeitungsgebühr von
70,00 EUR in Rechnung.
Teilnahmebescheinigung
Je nach besuchter Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat. Für den Fachkompetenzbereich
Gesundheit wird nur auf Ihren Wunsch hin eine Teilnahmebescheinigung erstellt, sofern diese z. B. bei der Krankenkasse
vorgelegt werden muss.
Hinweise zum Datenschutz
Hinweise zur Datenverarbeitung für Fort-und Weiterbildungsveranstaltungen gemäß § 15 KDG (Gesetz über den Kirchlichen
Datenschutz)
1. Kontaktdaten des Verantwortlichen für die
Datenverarbeitung sowie des Datenschutzbeauftragten
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung
durch die St. Elisabeth-Stiftung, Steinacher Str. 70, 88339
Bad Waldsee, Tel.: 07524 906-100, E-Mail:
personalentwicklung@st-elisabeth-stiftung.de
Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist die
St. Elisabeth-Stiftung.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Gerd Mayr, PROTEQO GmbH
E-Mail: datenschutzbeauftragter@st-elisabeth-stiftung.de
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